Juristische Schlappe für Abtreibungsgegner

6. März 2010

Von der katholischen Wochenzeitung “Sonntagsgast” fühlte sich eine abtreibungswillige Frau beleidigt und verleumdet.

Der Vorgang reicht in das Jahr 2000 zurück, als Alicja Tysiac wegen einer attestierten Gefährdung ihrer Gesundheit um das Recht nachsuchte, ihre Schwangerschaft zu unterbrechen. Konkret ging es um die Gefahr der kompletten Erblindung der bereits hinsichtlich ihrer Sehfähigkeit eingeschränkten Frau.

Dem Ersuchen von Frau Tysiac wurde nicht stattgegeben, das Kind kam zur Welt, Frau Tysiac erblindete nicht, ihre Probleme mit der Sehfähigkeit verstärkten sich. Frau Tysiac klagte beim Europäischen Gerichtshof gegen den polnischen Staat und bekam eine Entschädigung von 25.000 Euro zugesprochen.

Der “Sonntagsgast” berichtete skandalisierend über den Vorgang und fasste das Strassburger Urteil für seine katholischen Leser so zusammen, dass Frau Tysiac eine Entschädigung bekommen habe, weil sie ihr Kind nicht habe töten dürfen.

Der Beleidigungsklage von Tysiac folgte nun ein Gericht in Katowice. Tysiac bekommt 30.000 Zloty Entschädigung vom Verlag des “Sonntagsgast” und die katholische Zeitung muss sich verpflichten, in ihrer Ausgabe Katowice eine Entschuldigung gegenüber Tysiac zu veröffentlichen.

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